Die
Antragsstellung für Ihre EU-Domain muss direkt über
einen akkreditierten EU-Registrar erfolgen. Eine Bestellung
über einen Webdesigner oder Provider ist nur unter sehr
engen Auflagen überhaupt zulässig. Werden diese
nicht eingehalten, droht der Entzug der bereits delegierten
Domain! Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Geschäftspartner
gelistet ist als EU-Registrar unter:
http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=de
Unsere drei (!) Registrarakkreditierungen
finden Sie:
DE
| AT
| ZYPERN
Statement der Vergabestelle
http://www.eurid.eu/en/news/archive/reselling-of-eu-domain-name-services
Zusätzliche Definition der Vergabestelle
http://www.eurid.eu/en/news/archive/news.2005-08-04.5859952545
Pressemeldungen zu diesem Thema
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62230
Auflagen unter deren strengen Richtlinien
eine Bestellung auch über einen nicht akkreditierten
Provider oder einem Webdesigner möglich ist
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62504
Sollte Ihr Domainanbieter davon nichts wissen, ist Vorsicht
geboten!
Warum?
EURid will für Ihre Domaininhaber möglichst hohe
Rechtssicherheit herstellen. Daher muss sichergestellt werden,
dass die Vergabebestimmungen und AGBs durch alle Beteiligten
angenommen werden. Nur so lässt sich für den Endkunden
die nötige Rechtssicherheit herstellen.
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