Häufig
gestellte Fragen:
Zeitplan
der EU-Vorregistrierungsphasen und der allgemeinen Vergabe
F: Markenrecht – wir haben das
Markenrecht (Wortmarke) für xxx-immobilien. Berechtigt
uns diese Marke auch die Domain „Immobilien.eu“
bereits in der ersten Sunrise Periode zu schützen ?
A: Das „Rule-Book“ – also die detaillierte
Verordnung, wie genau die Prüfung durch die internationale
Unternehmensberatung PriceWaterhouseCooper stattfinden wird,
sollte im Laufe des Monats September 2005 online unter: http://www.validation.pwc.be
und unter http://eurid.eu
publiziert werden. Danach kann ich diese Frage korrekter beantworten.
Sicher ist derzeit, dass eine gültige Marke jedes Mitgliedslandes
„gleich viel“ wert sein wird. Es ist somit nicht
nötig eine Gemeinschaftsmarke zu besitzen. Die beschriebene
Marke wird Ihnen die Möglichkeit geben xxx-immobilien.eu
und xxximmobilien.eu zu registrieren. Meiner Meinung nach,
wird jedoch die Registrierung von immobilien.eu damit nicht
möglich sein.
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F: Wie kann ich meine Domainbestellung
verfolgen?
A: Sie erhalten bei Aktualisierer einen eigenen Kundenlogin
(kostenlos). Innerhalb dieses Bereiches sehen Sie vorab
Ihre von Ihnen angelegte „Wunschliste“ an Domains,
und nach Zahlung sehen Sie die Bestätigungmitteilung,
dass wir die jeweiligen Domains zu den jeweiligen Sunrisephasen
einreichen werden. Nach Start der Übermittlung an EURid
wird eine spezielle .eu Whois-Datenbank auf den Seiten der
EURid zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht es
Ihnen, für den eingegebenen Domainnamen folgende Daten
abzurufen:
1.) Wieviele Anträge hat
EURid für diesen Domainnamen erhalten und in welcher
Reihenfolge kamen diese Anträge in das Registrierungssystem.
2.) Name und Adresse des Bewerbers
3.) Stichtag für den Bewerber,
um seine Dokumentation an den Validationagent zu schicken.
4.) Das Datum, wann die Dokumentation
bei der EURid eingegangen ist.
5.) Der Status des Antrages (Pending
= in Bearbeitung, Accepted = Angenommen, Rejected = Abgelehnt,
usw.)
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F: Was, kann ich machen, wenn ich glaube,
dass EURid oder PWC
(PriceWaterhouseCoopers) einen Fehler mit Ihrer Bewertung
bzgl. meiner Bewerbung gemacht haben?
A: Beide Parteien werden die größten Anstrengungen
unternehmen, um sicherzugehen, dass alle Bewerber korrekt
und nach bestem Wissen und Gewissen behandelt werden. Falls
Sie trotzdem glauben, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt bewertet
wurde, haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid in einem
"Alternative Dispute Resolution Service" anzufechten.
Dieser Service wird noch für diejenigen eingerichtet,
die annehmen, dass die Registry konträr zur "Public
Policy Rule" gehandelt hat.
Bitte beachten Sie:
Falls sie Widerspruch einlegen, um den Namen auf eine andere
Person zu übertragen, kann es sein, dass die Registrierung
annulliert aber nicht auf den Kläger übertragen
wird. Ist ein weiterer Antrag für den Domainnamen in
der Warteschlange, so wird dieser abgearbeitet. Gibt es keine
anderen Antragsteller für den Namen, so wird der Domainname
nach dem "first-come-first-served" Prinzip zur generellen
Registrierung nach Ablauf der "Sunrise Period" freigegeben.
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F: Welche Rahmenbedingungen der EU-Kommission
regeln die Vergabe und den Betrieb der EU-Domains?
A: Zum einen die Verordnung EG-874/2004 vom 28.4.2004
Deutsch
| Englisch
Zum anderen die Verordnung Nr. 733/2002 des EU-Parlamentes
und des Rates vom 22. April 2002:
Deutsch
| Englisch
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F: Laufzeit einer registrierten Domain
A: Eine .eu Domain wird mit einer Laufzeit von einem Jahr
registriert. Die Domain wird nach dem Jahrestag verlängert
und die Registrierungsgebühr wird dem Registrar von dessen
Account abgebucht
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F: Wer schlichtet bei Streitfällen?
A: Für Streitfälle um „.EU“-Domains
ist gemäß einer Verordnung des Europäischen
Parlaments ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Es wird
laut EU-Verordnung ein der UDRP (Uniform Domain Name Dispute
Resolution Policy) ähnliches Verfahren eingerichtet,
wie es die WIPO (World Intellectual Property Organisation)
bereits seit Jahren unter anderem für .com-Domains anbietet.
Die EURid hat hierfür das in Prag ansässige Schiedsgericht
der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik
zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten
um .eu-Domains berufen. (www.arbcourt.cz/de/de_index1.htm)
Schiedsgericht bei Domainschwierigkeiten
http://adreu.eurid.eu
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F: Was bedeutet first-come first-served?
A: Das first-come-first-served Prinzip (auch als "Windhundverfahren"
bekannt) ist die Art der Auftragsbearbeitung, die von allen
offiziellen .EU-Registraren und EURid zum Einsatz kommt.
Alle Aufträge für Vorregistrierungen, Sunrise-Vorregistrierungen
und normalen Domainaufträgen nach dem Landrush werden
mit einem exakten Zeitstempel versehen und in der Reihenfolge
der Auftragserteilung bearbeitet. "Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst.".
Das Verfahren kommt bei der .EU-Registrierung nicht freiwillig
zum Einsatz, sondern ist Bestandteil der EU-Verordnung 874/2004
vom 28. April 2004 (Artikel 5, Absatz 2) und der EU-Verordnung
733/2002 vom 22. April 2002.
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F: Welche EU-Domains dürfen für
die Registrierung nicht verwendet werden?
A: Eurid.eu; registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu,
das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu
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F: Was, wenn ich glaube dass eine Sunrise
.eu domain vom Antragssteller spekulativ oder missbräuchlich
registriert wurde?
A: Jede Partei kann eine ADR Prozedur gegen eine andere Partei,
für die eine .eu Domain registriert wurde, einleiten,
wenn die Kriterien für eine spekulative und missbräuchliche
Registrierung, nach Artikel 21 der Public Policy Rules, gegeben
sind.
Falls das ADR-Gremium die Beschwerde bestätigt, kann
der Domainname zum Kläger transferiert werden, vorausgesetzt
er erfüllt die Kriterien für eine Registrierung.
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F: Wie funktionierte der Ablauf in den
Sunrise-Phasen vor dem 6. April 2006?
A: Während der "Sunrise Period" werden Bewerber
für eine .eu Domain nach dem "first-come-first-served"
Prinzip behandelt.
Jeder Bewerber für einen Domainnamen muss uns innerhalb
von 40 Tagen den akzeptablen Nachweis am Anspruch des Namens
erbringen. Wird einem Antrag erfolgreich stattgegeben, wird
der Domainname auf den Antragssteller delegiert. Der Domainname
wird erst nach einer 40-Tages-Frist verwendbar sein, um etwaige
Fehler und Beschwerden berücksichtigen zu können.
Alle späteren Bewerbungen für den gleichen Namen
werden benachrichtigt. Sämtliche Bewerbungen werden mit
Eingabe des Domainnamens öffentlich einsehbar dargestellt
werden.
Sollte der erste Bewerber für einen Domainnamen es nicht
innerhalb der 40-Tages-Frist schaffen, den Nachweis am Domainnamen
zu erbringen, wird der Antrag abgelehnt. Der Validierungsagent
prüft dann den zweiten Antrag, bzw. alle weiteren, bis
ein gültiger Antrag gefunden wird. Falls keiner der Antragssteller
innerhalb der 40-Tages-Frist einen gültigen Nachweis
am Namen erbringen kann, wird der Domainname wieder freigegeben
und kann wieder allgemein nach dem Prinzip "first-come-first-served"
registriert werden.
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