WER
DARF EINE .EU DOMAIN REGISTRIEREN?
Auflagen
an den Domaininhaber:
1.) Sitz: Wohnsitz, ein Büro
oder ein Lizenznehmer mit Adresse in der Europäischen
Union. Daher sind NICHT berechtigt: Schweiz, Liechtenstein,
Kroatien, Rumänien, Bulgarien..
2.) AGBs: Der Domaininhaber muss
den AGBs des Registrars und der Registrierungsstelle zustimmen.
3.) Antragsstellung: Die Antragsstellung
muss direkt über einen Akkreditierten EU-Registrar erfolgen.
Eine Bestellung über einen Webdesigner oder Provider
ist nur unter sehr engen Bestimmungen überhaupt zulässig.
Werden diese nicht eingehalten, droht der Entzug der bereits
delegierten Domain!
Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr
Geschäftspartner EU-Registrar ist unter:
http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en
Auflagen an den Domainnamen:
1.) Erlaubt sind folgende Zeichen:
Buchstaben des Alphabets A-Z, Zahlen 0-9 und Bindestrich(e).
2.) Bindestrich: Ein Bindestrich
darf nicht an dritter oder vierter Stelle des Domainnamens
oder am Anfang oder Ende der Domain stehen.
3.) IDN-Domains: Umlaut-Domains
(öäü.eu,..) werden vorerst nicht registrierbar
sein.
4.) Länge der Domain: Die
maximale Zeichenanzahl liegt zwischen mindestens 2 und maximal
63 Zeichen.
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